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Vermietung,Stellplatz

Die A-GmbH vermietet Palettenstellplätze an einen deutschen Kunden. Dazu muss die A-GmbH zusätzlich bei der eigenen Tochtergesellschaft in Tschechien Plätze anmieten. Der Kunde liefert die Waren an die A-GmbH in Deutschland. Die A-GmbH befördert die Waren zur Tochtergesellschaft nach Tschechien zur Lagerung und holt sie später wieder ab. Die Ware bleibt im Besitz des Kunden. Das Grundstück in Tschechien ist im Besitz der Tochterfirma. Fragen: Wie ist der Mietertrag der A-GmbH vom deutschen Kunden umsatzsteuerlich zu behandeln? Ändert sich die Beurteilung, wenn der Kunde die Waren selber nach Tschechien liefert?
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