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China,Leistung

Wir betreuen ein deutsches Unternehmen mit Sitz in Waghäusel, was möglicherweise von der Muttergesellschaft in China gekauft werden soll. Die Chinesen haben nun eine Zwischenbilanz für ihre Tochtergesellschaft in Deutschland bei uns angefordert. Wie sind die umsatzsteuerlichen Regelungen, wenn wir unsere Leistungen für die Erstellung der Zwischenbilanz gegenüber der chinesischen Firma abrechnen wollen? Wie muss die Rechnung ausgestellt sein? Wer ist die Umsatzsteuer schuldig und wohin muss sie abgeführt werden?
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