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Yogaretreat,Reiseleistungen,Italien

Unsere Mandantin betreibt als Einzelunternehmerin ein Yogastudio in Deutschland und bietet als Veranstalterin (sie bucht und bezahlt das Hotel und organisiert die Durchführung aller Aktivitäten vor Ort) eine Wellness- bzw. Retreat-Reise nebst Yoga-Kursen für ihre Kunden nach Italien an. Die Kunden sind Privatpersonen aus Deutschland, Leistungsort ist ausschließlich in diesem Fall Italien. Wie hat nun die Rechnungsstellung zu erfolgen? Tätigwerden in Italien nach § 3a UStG und damit Erheben der USt nach italienischem Recht, Abführen der USt über One-Stop-Shop-Verfahrensplattform des BZSt an Italien und lediglich Meldepflicht durch UStVA und Jahreserklärung: „nicht steuerbare Umsätze, Leistungsort nicht im Inland“ oder Ausweisen der deutschen USt?
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