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Umsatzsteuer,Ort der sonstigen Leistung,Arbeitnehmerüberlassung

Unser Mandant hat zwei Firmen: Firma A: Körperschaft, Sitz im innergemeinschaftlichen Gemeinschaftsgebiet, 100-%-Beteiligung Firma B: Einzelunternehmen, Sitz in Deutschland Firma A entsendet gegen Entgelt Arbeiter an Firma B. Diese kommen nur zum Arbeiten nach Deutschland. Unsere Fragen: Welche Leistung ist entstanden? Wo ist der Ort steuerbar und nach welchem Paragrafen? Ist unser Mandant in Deutschland für die Arbeiter sozialversicherungspflichtig?
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