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OSS-Verfahren,Gartenbauleistungen

Ein inländischer Unternehmer erbringt eine Gartenbauleistung an einem Grundstück in Frankreich. Das Grundstück gehört einer Privatperson. Muss der Unternehmer deutsche USt in Rechnung stellen oder muss er die französische USt berechnen und in Frankreich abführen?
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