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Umsatzsteuer,Ort der sonstigen Leistung,Grundstücksbezogene Leistung

Unsere Mandantin mit Sitz in Deutschland kümmert sich um die Planung und Herstellung von Solarparks. In diesem Zusammenhang lässt sie auch Bodenanalysen anfertigen, um die Tauglichkeit der Grundstücke zu prüfen. Dies geschieht durch eine Firma P auch mit Sitz in Deutschland. Diese fährt in die Niederlande, entnimmt dort Proben, untersucht diese in ihrem Labor in Deutschland und erstellt den Prüfbericht. Das Grundstück, um das es hier geht, liegt in den Niederlanden. Die Rechnung wurde mit deutscher Umsatzsteuer ausgestellt. 1. Liegt hier eine sonstige Leistung in Zusammenhang mit einem Grundstück vor mit der Konsequenz, dass der Ort in den Niederlanden ist!? 2. Ist diese Leistung (Probenentnahme/Anlayse/Bericht) teilbar? Stellt die Probenentnahme dann eventuell die Nebenleistung und die Analyse die Hauptleistung dar? 3. Was wären dann die umsatzsteuerlichen Folgen? Ist daher der Ort der Leistung dann in Deutschland und nicht in den Niederlanden?
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