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§ 3a UStG,Steuerbarkeit von Vermittlungsleistungen an einen ausländischen Auftraggeber mit Sitz im Drittland,Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 5 UStG

Ein Mandant aus Berlin (GmbH) hat den Verkauf eines Bildes (Wert 4 Mio. €) aus der Schweiz an ein deutsches Museum vermittelt. Die Frage ist nun, wo der Ort des Umsatzes ist (Schweiz oder Deutschland), und ob der Umsatz steuerfrei ist oder mit 7,7 % (Schweiz) bzw. 19 % (Deutschland) zu versteuern ist.
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