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Zeitpunkt,Lieferung

Bei unserer Mandantin handelt es sich um eine Ein-Mann-GmbH. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von Wohneigentum sowie die Verwaltung von Daten und Erbringung von IT-Dienstleistungen. Der Gesellschafter-Geschäftsführer baut auf dem privaten Grundstück von ihm und seiner Frau ein Gebäude mit Einliegerwohnung. Die gesamten Baukosten setzt er aus Haftungsgründen als Aufwendungen mit Vorsteuerabzug in der GmbH an. Die erhaltenen Leistungen werden dann anschließend mit Umsatzsteuer wieder in Rechnung gestellt. Die endgültige Abnahme des Gebäudes wird voraussichtlich Mitte Oktober 2022 noch erfolgen. Die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt und der Umzug fanden durch den Gesellschafter-Geschäftsführer bereits zum 01.06.2022 statt. Folgende Arbeiten wurden zwischen dem 01.06.2022 und der endgültigen Abnahme noch durchgeführt: Fliesenarbeiten im Außenbereich, Einbau von Türen, Fertigstellung der Heizung, Nachbesserungsarbeiten im Sanitärbereich, Anschluss an das Stromnetz. Fragestellung zur Umsatzsteuer: Zu welchem Zeitpunkt gilt die Lieferung der GmbH an den Gesellschafter-Geschäftsführer als ausgeführt, bei der endgültigen Abnahme oder wie in unserem Fall bereits bei Einzug und Schlüsselübergabe am 01.06.2022?
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