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Makler,Grundstücksleistung

Für eine Immobilienfirma arbeitet eine Maklerin; sie ist selbstständig tätig und schreibt Rechnungen über die Grundstücks-Vermittlungen an die Immobilienfirma. Für die Vermittlung eines Grundstücks in Kroatien schreibt die Immobilienfirma eine Provisionsrechnung über eine nicht steuerbare sonstige Leistung nach § 18b UStG, also ohne Umsatzsteuer, da Ort der Leistung Kroatien ... so weit, so gut ... Anschließend schreibt die Maklerin eine Rechnung über einen Anteil an der Provision aus genau dieser Vermittlung, weil dies so mit der Immobilienfirma vertraglich vereinbart ist. Frage: Ist die Rechnung der Maklerin an die Immobilienfirma mit Umsatzsteuer oder ohne Umsatzsteuer zu schreiben?
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