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Umsatzsteuer,Ort der sonstigen Leistung,Vermittlungsleistung

Eine deutsche Maklerin arbeitet mit einer holländischen Maklerin zusammen. Die deutsche Maklerin setzt die Objekte hier ins Internet und vermittelt den Kontakt zu der holländischen Maklerin. Die holländische Maklerin macht die Besichtigungen, schreibt die Verkaufsprovision, wickelt die Notarangelegenheiten ab etc. Meine Frage lautet: Muss die deutsche Maklerin, obwohl diese nicht in Holland tätig wird und nur Anzeigen in Deutschland aufgibt, in Holland die Mehrwertsteuer (BTW) zahlen oder kann sie die Rechnungen als innergemeinschaftlichen Erwerb ohne Mehrwertsteuer berechnen? Oder kommt die deutsche MwSt. zum Zuge? Zu beachten ist, dass der Umsatz wahrscheinlich bei 31.000 € liegt.
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