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Umsatzsteuer,Ort der sonstigen Leistung,Elektronisch erbrachte Leistung

Unser Mandant ist ein deutsches Einzelunternehmen mit Sitz und gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Der Mandant verkauft mehrwöchige Online-Seminare (Selbstfindung, Selbst-Cooaching, Persönlichkeitsfindung, spirituelle Weiterentwickluung etc.) an Privatpersonen in der Schweiz. Der Mandant hat in diesem Bereich keine „klassische“ Ausbildung (kein Freiberufler, kein Lehrer). Die Online-Seminare umfassen: Online-Teilnahme an Seminaren mit Erläuterungen, Online-Gespräche, Online-Feedback zur persönlichen Weiterentwicklung etc. Bisher werden von uns diese Seminare mit deutscher Umsatzsteuer in Deutschland versteuert. Das Geschäft boomt; es werden seit dem Jahr 2022 hohe Umsätze an Privatkunden in der Schweiz erbracht. Alle Seminare werden physisch vor der Online-Kamera in Deutschland erbracht. Frage: Unterliegen diese Seminarumsätze der deutschen Umsatzsteuer? Dann können diese Umsätze ja nicht zusätzlich der Schweizer Umsatzsteuer unterliegen; unser Mandant muss sich nicht in der Schweiz umsatzsteuerrechtlich registrieren?
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