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Umsatzsteuer,Ort der Leistung,Steuerbarkeit

Ein Unternehmer (K) aus einem Drittland erwirbt einen beweglichen Gegenstand im Inland von einem Nichtunternehmer (nicht zu beurteilen). Anschließend beauftragt der Unternehmer K mit Sitz im Drittland einen inländischen Unternehmer (D) mit der Restaurierung des Gegenstands. Die Restauration, bei der nur Hilfsstoffe verwendet werden und die somit unzweifelhaft eine sonstige Leistung darstellt, wird über einen Zeitraum von zwei Jahren am Unternehmenssitz des D im Inland ausgeführt. Unternehmer (K) aus dem Drittland beabsichtigt nicht, den beweglichen Gegenstand in das Drittland auszuführen. Wo ist der Ort der Leistung? Ist die Leistung für den inländischen Unternehmer D im Inland steuerbar und steuerpflichtig oder nicht steuerbar? Kommt man zu einem anderen Ergebnis, wenn K den Gegenstand im Anschluss an die sonstige Leistung in sein Drittland ausführt?
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