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Schweden,Ort

Sachverhalt: Der deutsche Unternehmer D möchte im Januar 2022 einen Gabelstapler bei einem schwedischen Unternehmen anmieten, um in Schweden vor Ort in der Produktionshalle eine Anlage zu installieren (Empfänger der Leistung ist die schwedische Tochtergesellschaft eines deutschen Automobilherstellers). Dem D wurde nun von der schwedischen Gabelstaplervermietungsgesellschaft mitgeteilt, dass er eine schwedische Umsatzsteueridentifikationsnummer für die Anmietung benötigt. Ziel wäre es, wenn möglich die Anmietung über Reverse Charge umsatzsteuerfrei zu erhalten. Frage: Ist es richtig, dass der D sich für die Anmietung des Gabelstaplers in Schweden umsatzsteuerrechtlich erfassen und eine schwedische Umsatztsteueridentifikationsnummer beantragen muss, um dann die Vorsteuer aus der schwedischen Rechnung für die Anmietung des Gabelstaplers ersttattet zu bekommen? Oder kann der D unter Nennung der deutschen Umsatzsteueridentifikationsnummer den Gabelstapler unter Reverse Charge ohne Anfall der schwedischen Umsatzsteuer anmieten? Der D wird zukünftig nur einmal im Jahr für kleinere Aufträge in Schweden tätig werden. Daher ist eine umsatzsteuerrechtliche Anmeldung für ihn in Schweden nicht sinnvoll. Er würde dann ohne Nennung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer den Gabelstapler anmieten, wenn dies mit deutsche USt-IDNr. nicht möglich ist.
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