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§ 3a Abs. 3 Nr. 5 UStG,§ 3a Abs. 3 Nr. 3 UStG,Ort der sonstigen Leistung bei Messeumsätzen

Meine Mandantin organisiert Messen im Inland, Gemeinschaftsgebiet und Drittland. Dabei kommen folgende Kunden (Inland, Drittland, Gemeinschaftsgebiet) für die Eintrittskarten in Betracht: Unternehmer, die für die Unternehmen die Messe besuchen, Unternehmer, die aus privatem Interesse die Messe besuchen, private Interessenten. Wie beurteilen Sie die Steuerbarkeit, Steuerpflicht und Befreiungsmöglichkeiten?
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