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Archäologe,Ort der sonstigen Leistung

Unser Mandant ist als selbständiger Archäologe tätig. Er ist selbst an Ausgrabungen beteiligt, erstellt Dokumentationen etc. Seine Auftragnehmer sind Universitäten in Deutschland und weltweit. Sein Tätigkeitsgebiet ist ebenso weltweit. Nach welcher Vorschrift sind umsatzsteuerlich die Leistungsorte für seine Tätigkeit zu bestimmen?
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