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§ 3a UStG,Reverse-Charge,Kfz-Reparatur

Unsere Mandantin, eine deutsche GmbH, musste in Kroatien den Pkw reparieren lassen. Der Pkw gehört der GmbH, steht Geschäftsführer zur Verfügung/1-%-Regel. Es liegt eine Rechnung vor des kroatischen Unternehmers mit dessen kroatischer USt-IdNr. und der IdNr. unseres Unternehmens. Die Leistung wurde netto berechnet ohne Umsatzsteuer. Frage: Ist diese Leistung in Deutschland umsatzsteuerbar und steuerpflichtig (B2B) und unterliegt gem. § 13b Abs. 1 UStG (ausländ. Unternehmer) dem Reverse-Charge-Verfahren?
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