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Umsatzsteuer,Steuersatz,Ort der sonstigen Leistung

Mich hat ein potentieller Mandant kontaktiert, der sich eine selbständige Tätigkeit als Filmemacher aufbauen will, entweder als Einzelunternehmer oder mit einem Geschäftspartner als GbR. Er hat Aufträge, für Events (z.B. Konzerte) Filme und Fotos für verschiedene Auftraggeber zu erstellen. Er hat keine spezielle Ausbildung für diese Tätigkeiten. Außerdem erhält er Einnahmen aus einem Youtube-Kanal (derzeit ca. 1.000 € pro Monat). 1. Kann er bei der Tätigkeit als Filmemacher (wegen der Übertragung der Urheberrechte) in seinen Rechnungen den ermäßigten Steuersatz ansetzen? 2. Wenn mein Mandant nur Dienstleistungen, z.B. Schnittdienstleistungen bei Filmen, erbringt, ist dann der volle Steuersatz anzusetzen? 3. Welcher Steuersatz fällt für Fotografiearbeiten an (auch mit Übertragung der Urheberrechte)? 4. Wie werden die Einnahmen aus dem Youtube-Kanal abgerechnet? Bitte um Angabe mit Rechtsquellen.
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