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Beratungsleistungen,Rumänien,Subunternehmer

Wir begleiten eine Mandantin, die weltweit Trainings- und Unternehmensberatungen abhält. Für eine in Bukarest/Rumänien ansässige Firma wurde von unserer Mandantin vor Ort in Bukarest ein Training veranstaltet. Unsere Mandantin würde an die Firma in Bukarest eine Rechnung ohne deutschen Umsatzsteuerausweis stellen. Unter Verweis auf § 3a Abs. 2 S. 1 UStG wäre ja der Ort der Leistung in Bukarest/Rumänien, da von dort aus der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt (und im Übrigen auch die Schulung in Rumänien stattgefunden hat). Unseres Erachtens käme auch das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung, da der Leistungsempfänger ein in der EU ansässiger Unternehmer ist. Unsere Mandantin bekommt nun auch Rechnungen von Trainern, die für sie als nachgelagerte Einzelunternehmer tätig sind, und zwar ebenfalls im Zusammenhang mit diesem Projekt. Die Trainer stellen Rechnungen an unsere Mandantin, diese bündelt die Leistungen und fakturiert sie dann wie oben dargestellt an den Leistungsempfänger in Bukarest. Nun stellt sich die Frage, wie die als „Subunternehmer“ tätigen Trainer ihre Rechnung an unsere Mandantin stellen. Die „Sub-Trainer“ sind in Deutschland ansässig. Unseres Erachtens wären diese Rechnungen ganz normal mit 19%iger deutscher Umsatzsteuer zu stellen, ebenfalls unter Verweis auf § 3a Abs. 2 S. 1 UStG, da der Leistungsempfänger (unsere Mandantin) ihr Unternehmen von Deutschland aus betreibt. Sie hätte Vorsteuerabzugsberechtigung aus den Rechnungen. Dass die Trainings von den „Sub-Trainern“ vor Ort in Bukarest erbracht wurden, führt meines Erachtens nicht zu einer Ortverlagerung nach Rumänien und dazu, dass die Subtrainer ihre Rechnungen ohne deutsche Umsatzsteuer zu stellen haben. Wie sehen Sie die Rechtslage? Wie müssen die Rechnungen fakturiert werden, mit oder ohne Umsatzsteuer?
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