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Seminar,Unternehmer

Der Unternehmer A (kein Kleinunternehmer) mit Sitz in Deutschland bietet in einem Hotel in Österreich Workshops (Präsenzseminare) zu verschiedenen Themen an. Die Workshops werden von Unternehmern und Privatpersonen mit jeweils Sitz in Deutschland, Österreich und der Schweiz gebucht. Der Unternehmer U möchte, soweit möglich, alle Erklärungspflichten in Deutschland umsetzen. Wie ist der Sachverhalt umsatzsteuerlich für die Beteiligten zu würdigen? Welchen Steuerausweis haben die (Ausgangs-)Rechnungen des U? Kann U die (österreichische) Steuer aus den Rechnungen des Hotels in Österreich geltend machen/erstatten lassen?
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