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Organschaft,KG

Sachverhalt: Es wurde eine Einheits-GmbH & Co. KG gegründet. In diese wurden Betriebsgrundstücke des Einzelunternehmens eingebracht und dann im Anschluss von dieser gemietet. Frage: Besteht zwischen der Komplementär-GmbH und der KG eine umsatzsteuerliche Organschaft? Die Anteile der Komplementär-GmbH hält zu 100 % die KG. Vermögensmäßig oder am Gewinn ist die GmbH selbst an der KG nicht beteiligt. Die Komplementär-GmbH erhält lediglich eine Haftungsvergütung.
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