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Malta,Ministerium,Nichtunternehmer

Ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland erbringt Werbeleistungen für das Touristik-Ministerium in Malta. Eine USt-ID kann nicht vorgelegt werden, weil es sich um ein Ministerium handelt und kein Unternehmen. Ist die Leistung mit 19 % deutscher Umsatzsteuer abzurechnen, weil Leistungsort Deutschland ist, oder ist dies anders zu bewerten?
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