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Umsatzsteuer,Ort der sonstigen Leistung,Kommission

Mein Mandant verkauft für eine englische Firma auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung Produkte in einem Onlineshop. Es wurde vereinbart, dass mein Mandant die Umsatzsteuer abführt. Dies wurde auch immer vorgenommen. Weiterhin wurde vereinbart, dass mein Mandant eine Provision einbehält für die Shop-Verkäufe, eine sogenannte Fulfillment-Provision. Die Nettoeinnahmen werden von meinem Mandanten an die englische Firma überwiesen. Meiner Meinung nach liegt kein Kommissionsgeschäft vor, da mein Mandant auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung handelt. Fraglich ist nun, wie die Gutschrift an die Engländer gestellt wird: Mit Umsatzsteuerausweis oder ohne?
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