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Umsatzsteuer,Ort der sonstigen Leistung,Steuerschuldner

Eine im Inland ansässige Mandantin erbringt Dienstleistungen (Übersetzung von Produkt- und Verkaufstexten sowie Beantwortung von Kundenanfragen auf Deutsch) an ein in England ansässiges Unternehmen. Ist diese Leistung am Sitzort des Empfängers steuerbar, und unterliegt diese somit dem Reverse-Charge-Verfahren? Handelt es sich hierbei um Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit oder aus Gewerbebetrieb?
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