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§ 4 Abs. 5 S. 1. Nr. 2 EStG

In meiner Anfrage geht es um die ertragssteuerliche Berücksichtigung von Veranstaltungskosten. Mein Mandant ist Versicherungsvertreter und zudem Direktor von mehreren Versicherungsvertretern, die ihm untergeordnet sind. Die untergeordneten Versicherungsvertreter sind auch selbstständig mit ihrem Gewerbebetrieb tätig. Fraglich ist nun, wenn der Direktor eine Weihnachtsfeier für seine untergeordneten Versicherungsvertreter vollzieht. Als Kosten fallen beispielsweise Bewertungen, Geschenke und Kosten für Attraktionen an. Fraglich ist nun, ob der Direktor diese Kosten vollumfänglich absetzen kann oder ob eine Kostenbegrenzung hinsichtlich einzelner Kostenpositionen erfolgt. Daneben ist auch fraglich, wie der Kostenansatz zu erfolgen hat, wenn weitere Geschäftspartner, wie Kunden, der Handelsvertreter und des Direktors teilnehmen.
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