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KV-/PV-Beiträge,Berücksichtigung der Aufwendungen des Kindes bei den Eltern

Das Kind (Sohn) unserer Mandanten befindet sich in 2021 in Ausbildung, Kindergeld wurde für das ganze Jahr bezahlt. Der Sohn ist am 01.01.2021 vom Elternhaus ausgezogen. Können die vom Sohn auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesenen Kranken- u. Pflegeversicherungsbeiträge in der Einkommensteuererklärung der Eltern als Vorsorgeaufwendungen steuerlich berücksichtigt werden, wenn mtl. nur das Kindergeld in Höhe von 219,00 an den Sohn überwiesen wurde? Sonst erhält der Sohn keinen Barunterhalt.
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