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Versorgungsleistungen,aufschiebende Bedingung,Schwester

Mandant hält 60 % an einer Personengesellschaft. Dieser Anteil wird an den Sohn als dauernde Last abgetreten. Die Voraussetzungen hierfür sind gegeben und unstrittig. Frage: Üblicherweise wird die dauernde Last zu Gunsten des Übertragers bzw. auch seiner Ehefrau (Letztversterbende) vertraglich zugesagt, was steuerlich anerkannt wird. Nun ist die Überlegung, auch die Tochter in die dauernde Last mit einzubeziehen. Also nach dem letztversterbenden Elternteil soll die Tochter bis maximal zum Zeitpunkt X die dauernde Last erhalten. Frage: Wird die Ergänzung mit der Tochter auch steuerlich als dauernde Last (Sonderausgabenabzug) so anerkannt, oder ist das nur mit dem Ehepartner möglich? Ergänzungsfrage: Sofern möglich, liegt in der Ergänzung dann eine Schenkung von den Übertrager an die Tochter vor, oder wie ist dies schenkungssteuerlich zu werten? Alternativ kann ich natürlich auch nochmals eine Anfrage an die ErbSt-Expertise machen.
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