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Versorgungsleistungen,§ 10 Abs. 1a EStG,Privatvermögen

Mein Mandant hat einen Malerbetrieb im Einzelunternehmen. Dieser Betrieb ist bereits an den Sohn verpachtet. Eine Betriebsaufgabeerklärung ist nicht abgegeben worden, sodass der Mandant nach wie vor gewerbliche Einkünfte erzielt. Der Betrieb soll nun vom Vater an den Sohn gegen Versorgungsleistungen („dauernde Last“) übergeben werden. Wir nehmen an, dass die Voraussetzungen des § 10 Abs. 1a Nr. 2 b EStG grundsätzlich vorliegen. Folgendes Problem: Der „Betrieb“ besteht letztlich nur noch aus der Immobilie. In der Immobilie gibt es neben den betrieblichen Räumen auch eine kleine Oberwohnung, die seit längerer Zeit leersteht und zuvor von der Mutter des Mandanten bewohnt wurde. Diese Oberwohnung war steuerlich nie Betriebsvermögen. Bei Übergabe des Betriebs müsste, die Oberwohnung zwangsläufig mit übergeben werden (da alles auf einem Grundbuchblatt steht). Welche steuerlichen Folgen hätte dieser kleine private Anteil des Gesamtobjekts für das Vorhaben? Fiele die Begünstigung des § 10 Abs. 1a Nr. 2 b EStG ganz oder in Teilen weg? Wie wäre der private Anteil zu behandeln (gemischte Schenkung?)?
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