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GmbH Anteile,Sonderbetriebsvermögen,Mitunternehmeranteil

Ein Vater möchte aus einer mit seinen beiden Söhnen bestehenden Betriebsaufspaltung ausscheiden. Diese besteht aus einer GbR (Besitzunternehmen) und einer GmbH (Betriebsunternehmen). An der GbR ist der Vater neben den Söhnen noch zu einem Drittel und an der GmbH nur noch mit 10% beteiligt. Der Vater möchte nun seine GbR Beteiligung , welche die in seinem Sonderbetriebsvermögen gehaltene 10%-ige Beteiligung an der GmbH umfasst gegen Einräumung einer dauernden Last übertragen. Die dauernde Last entspricht der Höhe nach dem Gewinnanteil (1/3) der GbR (ohne dabei auch Ausschüttungen aus der GmbH zu berücksichtigen). Frage: Kann die dauernde Last in voller Höhe als Sonderausgabe berücksichtigt werden , auch wenn die GmbH Beteiligung für sich betrachtet nicht die Voraussetzung des Sonderausgabenabzugs nach § 10 Nr. 2 erfüllt. ?
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