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Anwartschaftsversicherung,PKV,Basisversorgung

Sachverhalt: Steuerpflichtiger war privat krankenversichert. Aufgrund Arbeitszeitreduzierung fiel er aus der privaten KV raus und wurde gesetzlich pflichtversichert. Um eine Anwartschaft zum Wechsel in die bisherige private KV aufrechtzuhalten zahlt er weiterhin einen mtl. Mindestbeitrag von ca 130 €/Mon. in die private KV. Die private KV bescheinigt am Jahresende ".. gezahlte Beiträge und Vorsorgeaufwendungen nach §10 Abs 1 Nr 3a EStG..." und "die Beiträge i.S. d. § 10 Abs 1 Nr. 3a EStG entsprechen dem Leistungsniveau einer gesetzl. KV..." Allerdings wurden diese Beiträge nicht in der VAST nicht in Z 23 ausgewiesen. Frage 1: Können diese Beiträge in Zeile 23 der Anlage Vorsorgeaufwand erfasst werden und damit in voller Höhe als Sonderausgaben (neben den Pflichtbeiträgen in die gesetzl KV) abgezogen werden? Frage 2: Gilt das Selbe für die Pflegeversicherungsbeiträge für die der gesetzl. Leistungsumfang im Sinne von § 10 Abs 1 Nr 3b EStG betätigt wird? > Erfassung in Zeile 24 der Anlage Vorsorgeaufwendungen Frage 3: Mein Lösungsansatz: Gemäß RZ 83 des BMF Schreibens vom 24.05.2017 sind Beiträge an eine PKV, neben einer gesetzlichen Pflichtversicherung, nur ansetzbar, wenn es sich um eine Anwartschaftsversicherung handelt. Problem: Beweis? Wir haben bisher, trotz mehrerer Anfragen keine Bescheinigung erhalten Ihr Lösungsansatz? Besten Dank im voraus Mit freundlichen Grüßen L. Atzkern
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