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Rentenversicherung,Vorteil,GmbH

Ein 100-%-GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer möchte freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen: Annahme für den Sachverhalt: 630 € und ein Steuersatz von 30 %. Was ist steuerlich vorteilhafter: den Beitrag als Arbeitslohn zu erfassen, und somit zahlt die GmbH die Beiträge? Oder alternativ zahlt der Gesellschafter den Beitrag aus dem versteuerten Nettovermögen: Annahme für den Steuersatz: 30 %, somit verbleibende Belastung in Höhe von 630 € x 0,7 = 441 €?
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