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Aufwandsspende,Dauerspende

Mein Mandant (P) möchte Künstler durch mietfreies Wohnen – also Übernahme der Miete + NK – unterstützen; dies soll sich natürlich einkommensteuerlich auswirken. Hierzu sind folgende Varianten denkbar: a) P stellt eine Wohnung entweder als Eigentümer oder selber als Mieter einem Verein mietfrei zur Verfügung. Wenn der Verzicht auf die Miete bereits zu Mietbeginn erklärt wird, handelt es sich dann immer noch um eine Aufwandsspende? b) Der Verein ist Mieter einer Wohnung und P tätigt monatlich eine zweckgebundene Spende an den Verein. Der Verein möchte jedoch eine Zahlungsgarantie haben. Sind dann die Voraussetzungen einer Spende noch erfüllt?
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