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§ 10d Abs. 1 EStG,§ 10d Abs. 4 Satz 4 EStG,§ 10d Abs. 4 Satz 5 EStG

Abgabe Jahreserklärung für Steuerjahr 2020. Zeitgleich mit Abgabe des Steuerjahrs 2020 erfolgt Nachmeldung von Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften für das Jahr 2019 und Antrag auf Verlustrücktrag von 2020 auf 2019. Die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften des Jahres 2019 können mit Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften des Jahres 2020 durch Verlustrücktrag ausgeglichen werden. Der Steuerbescheid und der Verlustvortragsbescheid 2020 ergehen, der Steuerbescheid 2019 nicht. Kann der bestandskräftige Verlustvortragsbescheid 2020 nach Korrektur des Steuerbescheids geändert werden?
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