Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Krankenversicherung,Rentenversicherung,Änderung

1) Sachverhalt: Unser Mandant (natürliche Person, 100%iger Gesellschafter-GF) wurde aufgrund einer RV-Prüfung seiner KapGes rückwirkend als sozialversicherungsfrei eingestuft. Im Laufe des Jahres 2021 erstatteten daraufhin die Rentenversicherung sowie die freiwillige Krankenversicherung unserem Mandanten die fälschlicherweise abgeführten Beiträge rückwirkend für vier Jahre. Mit der Einkommensteuerveranlagung 2021 setzte das Finanzamt die gesamte Erstattung der KV-/PV-Beiträge im Kalenderjahr 2021 an (Erstattungsüberhang aus Beiträgen zur KV/PV). Die erstatteten Rentenversicherungsbeiträge setzte das Finanzamt hingegen jeweils in den Vorjahren an bzw. kürzte jeweils den Sonderausgabenabzug. 2) Fragestellung: Hat das Finanzamt zu Recht die gesamten erstatteten KV-/PV-Beiträge im Jahr des Zuflusses berücksichtigt? Hat das Finanzamt zu Recht die gesamten erstatteten RV-Beiträge im Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit berücksichtigt? Bitte Paragraphen und Fundstellen angeben.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen