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§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. aa EStG,§ 10 Abs. 3 EStG,Basis-Rente Altergrenze

Der ledige Steuerpflichtige N (71 Jahre alt) möchte im Jahr 2023 Beiträge in eine Rürup-Rente einzahlen, um seine Steuerlast zu reduzieren. Fragen: 1) Sind die Beiträge steuerlich absetzbar, obwohl N schon 71 Jahre alt ist? 2) bis zu welcher Beitragshöhe wirken sich die Beiträge steuerlich aus, wenn das zu versteuernde Einkommen 200.000 € beträgt.
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