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Pflegegeld,Vorsorgeaufwand,§ 170 Abs. 1 Nr. 6 SGB V

Meine Mandantin ist weniger als 30 Stunden pro Woche in einem Angestelltenverhältnis tätig. Sie hat ein minderjähriges Kind mit GdB und Pflegegrad, das mit ihr im gemeinsamen Haushalt lebt. Für dieses Kind bekommt sie monatlich Pflegegeld aus einer privaten Pflegepflichtversicherung (das Kind ist privat krankenversichert). Außerdem erfolgt seitens dieser Versicherung eine Zahlung in die Rentenkasse bzw. in ein berufständiges Versorgungswerk. Sind diese Zahlungen als (Alters-)Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig?
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