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Krankenversicherungsbeiträge,Basisabsicherung durch zwei Versicherungen,§ 10 EStG

Die Beiträge für die Basisabsicherung bei der KVB wurden als Sonderausgaben vom Finanzamt anerkannt. Die Beiträge für die Restkostenversicherung bei der zweiten privaten Krankenversicherung DBV (für die Basisabsicherung) wurden vom Finanzamt nicht als Sonderausgaben anerkannt. Ist das so rechtens?
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