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Versorgungsleistungen,Unterhalt,Kaufpreisrente

Vater überträgt GmbH-Anteile < 10 % auf Sohn gegen dauernde Rentenzahlung. SA-Abzug beim Sohn nach § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG der dauernden Last scheidet aus, da Übertragung von Minderheitsanteilen. Welche Rechtsfolge hat dies beim Vater, keine Versteuerung als Einkünfte nach § 22 EStG? Unter welchen Bedingungen stellen die Aufwendungen für den Sohn Unterhaltsleistungen oder aber auch Anschaffungskosten dar mit welcher Konsequenz beim Vater?
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