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§ 22 Nr. 1b EStG,§ 10 EStG,Sonderausgabenabzug nur bei Übertragung von Betriebsvermögen

Im Januar 2017 verstirbt die Mutter des Mandanten. In einer notariellen Urkunde zwischen Vater und Sohn wird die Erbausschlagung des Vaters, verbunden mit der Verpflichtungserklärung des Sohnes zur monatlichen Zahlung einer Leibrente geregelt. Ein Testament war nicht vorhanden. Mutter und Vater lebten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Der Sohn erbte diverse Immobilien, größtenteils in einer 50%/50% Erbengemeinschaft mit dem Vater. Kann der Sohn die monatliche Leibrente in seiner Einkommenssteuererklärung als Sonderausgabe geltend machen?
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