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§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG,§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG,Schulpflicht

Unser Mandant hat zwei nicht schulpflichtige Kinder und möchte diese an einer unabhängigen, selbsttragenden Bildungseinrichtung, die in Deutschland als gemeinnützig eingetragen und vom Land Bremen als „anerkannte Ersatzschule“ anerkannt ist, anmelden. Die Schule selber wirbt auf der Internetseite damit, dass sie eine englischsprachige Ausbildung vom Kindergarten bis zur 12. Klasse bietet. Sind die Kosten, die sich auf jährlich 11.300 € zzgl. 5.000 € Familienregistrierung und 1.000 € Bewerbungskosten belaufen, nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 oder Nr. 9 EStG abzugsfähig? Wenn dies nicht der Fall ist, besteht die Möglichkeit, dass die Kosten anderweitig geltend gemacht werden können?
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