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Riester-Rente,schädliche Verwendung,§ 10a EStG

Meine Mandantin will ihre Riester-Rente (Vertrag aus 2004) kündigen und sich diese auszahlen lassen. Sie hat 3 Kinder. Zulagen für Kinder sind aus unerklärlichen Gründen nicht geflossen. Die Beiträge sind gem. § 10a EStG abgezogen worden, die Zulage in Höhe von 175,00 EUR auf die tarifliche ESt hinzugerechnet worden. Frage: Ist die Auszahlung der Riester-Rente einkommensteuerfrei? Bzw. wenn sich ein Verlust ergeben würde, wäre dieser mit den restlichen Einkünften verrechenbar?
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