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§ 10 Abs. 4b EStG,§ 28g SGB IV,§ 26 Abs. 3 SGB IV

zu folgendem Sachverhalt bitte ich um Ihre Stellungnahme. Im Rahmen einer Sozialversicherungsprüfung wurde festgestellt, dass mein Mandant nicht sozialversicherungsfrei, sondern als Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig ist. Wegen der Sozialversicherungspflicht musste der Arbeitgeber erhebliche Beiträge nachzahlen. Auf der anderen Seite erhielt mein Mandant die von ihm gezahlten Beiträge erstattet. Mein Mandant muss die ihm erstatteten Beiträge als Einkommen versteuern. Ist dies richtig? Der Arbeitgeber konnte die für seinen Arbeitnehmer nachträglich gezahlten Beiträge nicht von diesem zurückfordern. Hat der Arbeitgeber jetzt einen Anspruch an seinen Arbeitnehmer auf Erstattung der für seinen Arbeitnehmer gezahlten Beträge?
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