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Spendenbox,§ 10b EStG,Schenkung unter Auflage

Ein langjähriger Mandant von uns feierte sein 20-jähriges Praxisjubiläum und stellte eine Spendenbox auf, um Sachgeschenke zu vermeiden. In seiner Einladung erwähnte er diese Spendenbox mit dem Hinweis, dass er den durch seine eingeladenen Gäste gespendeten Betrag verdoppelt und sodann an Bild hilft e.V. "Ein Herz für Kinder" spenden wird. In der Box befanden sich nach der Feier EUR 1.500, sodass unser Mandant eine Überweisung von EUR 3.000 an Bild hilft e.V. als Spende tätigte. Nunmehr verlangt er einen Spendenbeleg über EUR 3.000, währenddessen die Geschäftsführung des gemeinnützigen Vereins lediglich einen Beleg über EUR 1.500 ausstellen möchte. Der Mandant (und auch wir) sind der Auffassung, dass er frei über die zugewendeten Beträge verfügen konnte und somit Anspruch auf einen Spendenbeleg über EUR 3.000 hat.
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