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Schulgeld,Verpflegungskosten des Kindes,Erstattung durch Arbeitgeber

Arbeitnehmer A zahlt Schulgeld sowie Verpflegungsgeld für seine beiden Kinder an einer Privatschule. Sein Arbeitgeber möchte diese Kosten übernehmen. Fragen: 1. Kann das Schulgeld im Rahmen der privaten Einkommensteuer bei A geltend gemacht werden? 2. Können die Kosten zur Verpflegung des Kindes im Rahmen der privaten Einkommensteuer geltend gemacht werden? 3. Wie sind die Beträge bei Übernahme durch den Arbeitgeber der Lohnbesteuerung zu unterwerfen?
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