Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 10f EStG,Denkmal-AfA

Sachverhalt: Die Eheleute sind Gesellschafter einer GbR (80/20). Der einzige Gesellschaftszweck der GbR ist das Halten der selbstgenutzten Immobilie/des Familienheims. Bei der selbstgenutzten Immobilie handelt es sich um denkmalgeschütztes Grundvermögen. Für die Immobilie werden im Rahmen der Einkommensteuererklärung der Eheleute Aufwendungen nach § 10f EStG in Anspruch genommen. Der Ehemann möchte seinen GbR Anteil seiner Ehefrau schenkweise übertragen, so dass bei der Ehefrau Anwachsung eintritt und das Baudenkmal/Familienheim im Alleineigentum der Ehefrau steht. Fragestellung: 1. Greift für diese Gestaltung auch die Privilegierung nach § 10f Abs. 4 S.2 EStG? Darf die Ehefrau im Anschluss die Abzugsbeträge des Ehemanns geltend machen? 2. Abwandlung: Die GbR wird zunächst aufgelöst und die Gesellschafter übernehmen das Familienheim als Bruchteilsgemeinschaft im Verhältnis ihrer bisherigen vermögensmäßigen Beteiligung an der GbR. Anschließend überträgt der Ehemann seinen Miteigentumsanteil schenkweise auf die Ehefrau. Ist die „Umwandlung“ der GbR in eine Bruchsteilsgemeinschaft von § 10f Abs. 4 S.2 EStG gedeckt?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen