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Krankenversicherungsbeiträge,Kind,Eltern

Sehr geehrte Damen und Herren, in meinem Fall geht es um verheiratete Eltern, die die Krankenkassenbeiträge für Ihren Sohn ( in Ausbildung/ ohne eigene Steuererklärung ) in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen wollten. Die Krankenkassenbeiträge, die für den Sohn von den Eltern direkt gezahlt wurden, wurden anerkannt. Lediglich die Krankenkassenbeiträge die dem Sohn vom Arbeitslohn abgezogen wurden, wurden nicht anerkannt, mit dem Hinweis dass diese nicht von den Eltern getragen wurden. Laut meiner Kenntnis sind diese aber trotzdem von den Eltern als Sonderausgaben absetzbar, da der Sohn mit im Haushalt der Eltern wohnt. Für das Kind wurde Kindergeld für das ganze Jahr gezahlt. Vielen Dank.
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