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Kinderbetreuungskosten,Großeltern,Fahrtkosten

Mandant möchte einmal pro Woche während seiner beruflichen Abwesenheit die Eltern als Betreuende Personen für seinen Sohn bezahlen und Ihnen zudem Fahrtgeld erstatten. 1. Ist es ratsam, da er sie Kosten steuerlich geltend machen möchte hier einen Vertrag abzuschließen und die Überweisung als Zahlungsweg zu wählen? 2. Müssen die Eltern neben der Einreichung einer Gewinnermittlung bei ihrem Finanzamt etwas beachten? 3. Spricht generell etwas gegen dieses Konstrukt?
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