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§ 10b EStG,Aufwandsspende

Ein als gemeinnützig anerkannter Verein A (Forschung und Wissenschaft) hält Fort- und Weiterbildungskurse ab und bedient sich hierfür selbständiger Dozenten, die ein Honorar gemäß Honorarordnung des Vereins für ihre Tätigkeit abrechnen. Ein Dozent möchte kein Honorar bekommen und den Verein A stattdessen bitten, eine Spende (in entsprechender Höhe seines ihm eigentlich zustehenden Honorars) an eine andere gemeinnützige Organisation B, deren Mitglied der Dozent ist und deren Zwecke vergleichbar mit den Satzungszwecken des Vereins A ist, zu tätigen. Alternative Vorgehensweisen: 1. Der Dozent verzichtet von Anfang an auf sein Honorar und wird unentgeltlich tätig, stellt auch keine Rechnung über sein Honorar, spricht dabei gegenüber dem Verein A jedoch eine Empfehlung aus, dass dieser selbst (auf Namen des Vereins A) eine entsprechende Spende an den Verein B tätigt. Erzielt der Dozent hier tatsächlich keine Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, oder liegt hier durch seine „Empfehlung“, das Geld an B zu spenden, ein Gestaltungsmissbrauch vor, so dass er doch steuerpflichtige Einkünfte bezieht und im Gegenzug eine Spende von ihm an Verein A oder Verein B vorliegt? 2. Der Dozent verzichtet von Anfang an auf sein Honorar und wird unentgeltlich tätig, stellt auch keine Rechnung über sein Honorar aus. Weiteres wird nicht vereinbart. Der Verein A spendet – aus freien Stücken – einen Betrag in Höhe des „ersparten“ Honorars an den Verein B. Ändert sich die Beurteilung zu 1. dadurch, dass keine Empfehlung seitens des Dozenten ausgesprochen wird? Würde in diesem Fall der Dozent tatsächlich keine Einkünfte beziehen und Verein A in eigenem Namen eine „normale“, zulässige Spende an Verein B tätigen? 3. Der Dozent rechnet sein Honorar gegenüber dem Verein A ab, verzichtet jedoch auf die Auszahlung und empfiehlt dem Verein A, stattdessen eine Spende an Verein B zu tätigen. Würden hier zu versteuernde Einkünfte des Dozenten vorliegen und eine Spende des Dozenten an Verein A (Rückspende) und Spende Verein A an B oder direkt Spende des Dozenten an Verein B (Abkürzung des Zahlungswegs)? 4. Wie ändert sich die Beurteilung zu 3., wenn der Dozent keine Empfehlung gegenüber dem Verein A ausspricht, dass dieser in eigenem Namen eine Spende an Verein B tätigt, Verein A dies aber aus freien Stücken selbst tätigt? Wie sind die genannten Varianten zu beurteilen bzgl. Zufluss Honorar beim Dozenten (zu versteuernde Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit) und Spende an Verein A bzw. Spende an Verein B?
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