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Basisversorgung,Zusammenveranlagung

Sehr geehrte Damen und Herren, ein Ehepaar A+B erzielt im Jahr 2022 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (A) und Einkünfte aus Nichtselbstständiger Arbeit (B). Im Rahmen der Veranlagung für 2022 ist die Einzelveranlagung von Ehegatten günstiger als die Zusammenveranlagung. Für das Jahr 2023 möchte das Ehepaar A+B die Altersvorsorgeaufwendungen zur Basisversorgung nach § 10 Abs. 3 EStG in vollem Umfang ausschöpfen. Besteht die Möglichkeit das der von Ehegatte B nicht verbrauchte Höchstbetrag für die Altersvorsorgeaufwendungen im Rahmen der Veranlagung für 2023 auf den Ehegatten A übertragen werden kann oder bleibt es beim Höchstbetrag für 2023 von 26.528 EUR pro Ehegatten?
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