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Unterhaltsleistungen,§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG,Sozialamt

Mein Mandant konnte den Unterhalt an seine Frau nicht zahlen, hier ist nun das Jobcenter eingesprungen. Der zu leistende Unterhalt von Juni bis November 2020 beträgt 2.850 €. Die Rückzahlung erfolgte ab Dezember 2020 mit 50 € pro Monat an das Jobcenter. Welche Summe ist jetzt in der Anlage Unterhalt einzutragen?
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