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Altersvorsorgebeiträge,Bezug,Kurzarbeitergeld

Berechnung Altersvorsorgezulage bei Kurzarbeit: Mandant hat im VA Kurzarbeit gehabt. Steuerpflichtige Einnahmen EUR 16.910,00 SV-Pflichtiges Entgeld lt. Bescheinigung EUR 55.686,00 Welches Entgeld wird für die Berechnung der abziehbaren Sonderausgaben angewendet ? Das SV-pflichtige oder das steuerpflichtige ? Das FA berechnet das mit dem steuerpflichtigen Entgelt.
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